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Martin Schäfer
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Elektronische Führerscheinkontrolle im Fuhrpark

Ob LKW-, Bus-, Taxi- oder Limousinen-Fahrer, Ihre Mitarbeiter, die zu gewerblichen Zwecken Personen oder Güter auf öffentlichen Straßen transportieren, müssen stets über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, dies regelmäßig zu überprüfen.
Mit der elektronischen Führerscheinkontrolle vereinfachen wir für Sie diese Aufgabe.

Benötigt wird

  • PRO 8275/8375 oder
  • Android-kompatibles Gerät
  • LINK 410/510/710
  • UMTS/LTE Karte

3-Komponenten-Technik

Telematikportal → NFC Siegel → Webfleet Solutions

Die elektronische Führerscheinkontrolle ist eine Anwendung für PRO 8275 Geräte, mit der Sie in regelmäßigen Intervallen prüfen können, ob Ihre Mitarbeiter über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.

Bei der initialen Registrierung legt der jeweilige Fahrer dem verwaltenden Mitarbeiter seinen Führerschein vor. Dieser übernimmt die Stammdaten des Fahrers in das 3kb Telematikportal. Nur berechtigte Mitarbeiter haben Zugriff auf die entsprechenden Daten. Anschließend wird auf dem Führerschein des Fahrers ein Siegel (NFC Aufkleber) angebracht.

Die Führerscheinkontrolle soll zwei Mal jährlich innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens durchgeführt werden. Der Fahrer kann dies ohne Erfordernis einer Prüfstation mobil und flexibel realisieren, indem er das Siegel an seinem Führerschein vor den Leser seines PRO 8275 hält. Die Bestätigung erscheint auf dem Display. Die erfassten Daten werden zeitnah an das Telematikportal übermittelt, dies ermöglicht eine revisionssichere Dokumentation.
Bleibt die Kontrolle aus, wird der Disponent über das Telematikportal darüber informiert.

Ihre Vorteile

  • Hilfsmittel zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  • einfache Kontrolle unter
  • Beachtung der empfohlenen Zeiträume
  • revisionssichere Dokumentation
  • einfache Handhabe
  • papierfreie Dokumentation
  • direkte Datenübermittlung
  • mobil und flexibel
  • automatische Warnung

Rechtliche Vorgaben

Führt ein Mitarbeiter, trotz fehlender Fahrerlaubnis, ein personenbezogenes Firmenfahrzeug oder ein
Fahrzeug aus einem Firmenpool, machen auch Sie sich als Halter des Fahrzeugs strafbar.

§ 21 I Nr. 2 des Straßenverkehrsgesetzes

regelt die Strafbarkeit des Arbeitgebers als Halter eines Fahrzeugs. Wird der Führerschein des Fahrers in Verwahrung genommen oder ihm entzogen, drohen ihm sechs bis zwölf Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Unabhängig davon, ob Sie dem Mitarbeiter fahrlässig oder vorsätzlich das Fahren des Fahrzeugs angeordnet haben, droht Ihnen die gleiche Strafe. Zudem kann es in diesen Fällen dazu kommen, dass das Kraftfahrzeug eingezogen wird.

Auf der sicheren Seite
mit der elektronischen Führerscheinkontrolle

Neben strafrechtlichen Folgen, kann eine fehlende Fahrerlaubnis des Mitarbeiters auch versicherungsrechtliche Folgen haben. Ihre Haftpflichtversicherung kann die Leistung bei einem Unfall verweigern, sodass Sie damit rechnen müssen selbst für den Schaden aufkommen zu müssen.
Es gibt rechtlich keine konkreten Vorgaben, wie häufig die Kontrollen durchgeführt werden sollen. Es empfiehlt sich ein halbjährliches Intervall. Sollten sich bei einem Mitarbeiter Auffälligkeiten, wie eine erhöhte Anzahl an Ordnungswidrigkeiten häufen, empfiehlt sich eine Verkürzung des Prüfintervalls.
Sollte es Vorkommnisse mit einem Mitarbeiter geben, können Sie mit der elektronischen Führerscheinkontrolle aufzeigen, dass Sie als Arbeitgeber und Fahrzeughalter Ihrer Pflicht der Führerscheinkontrolle nachgekommen sind.

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